Der HDE spricht sich für die Schaffung einer europäischen Instant-Payment Infrastruktur aus. Die Kreditwirtschaft ist in der Pflicht, eine zeitgemäße Echtzeitverarbeitung von Zahlungen zu etablieren und sollte die notwendigen Investitionen als Beitrag zur Zukunftssicherung der Geschäftsmodelle sehen.
HDE-Position zur Schaffung von Single-Sign-On-Lösungen zur Abwicklung sicherer Kaufabschlüsse und Zahlungen
Der Handelsverband Deutschland HDE und der Prepaid Verband Deutschland e.V. (PVD), Branchenverband der Prepaid- und E-Geld-Industrie, setzen sich für eine sichere, verbraucherfreundliche und wirtschaftlich angemessene Lösung bei der geplanten Identitätsprüfung von Prepaid-Mobilfunknutzern ein. Hierbei ist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt die Erhebung und Prüfung der Identität des Nutzers stattfindet.
Der HDE spricht sich gegen die Einführung einer Bargeldobergrenze von 5000 Euro aus.
Die EBA sollte bei der Schaffung der regulatorischen technischen Standards Freiräume für die Entwicklung praktischer Zahlungsinstrumente für den Einzelhandel lassen. Die Zahlungsdiensterichtlinie lässt diesen Freiraum und ermöglicht die Definition entsprechender Ausnahmen. Die starke Authentifizierung sollte dabei ausschließlich für Transaktionen mit unkalkulierbar hohem Risikoniveau vorgegeben werden. Alltägliche Transaktionen im Einzelhandel zählen aus Sicht des HDE nicht zu den vom Gesetzgeber gemeinten Fällen. Insbesondere am PoS sieht der HDE keine Notwendigkeit der starken Authentifizierung elektronsicher Zahlungen, wenn andere Möglichkeiten der Risikobeherrschung genutzt werden können.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) empfiehlt im Rahmen der nationalen begleitenden Maßnahmen die Umsetzung folgender optionaler Regelungen bzw. Klarstellungen zur EU-Verordnung über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge. Eine Stellungnahme (Anhang) wurde dem Bundesfinanzministerium übersandt.
Die Regulierung über eine Deckelung der sognannten Interbankenentgelte steht vor einem wichtigen Schritt. An diesem Freitag, den 17.10.2014 trifft sich die Rats-Arbeitsgruppe der Mitgliedstaaten in Brüssel, um möglicherweise abschließend über den Entwurf der Kommission zu diskutieren. Zwar zeichnet sich eine grundsätzliche Einigung über die Höhe der Deckelung ab. Noch diskutiert man aber über entscheidende Details.
Keine Einschränkung durch Gesetzgeber bis 1. Februar 2016 gegeben
Der Handelsverband Deutschland stellt klar, dass es bis zum 1. Februar 2016 keine gesetzlichen Einschränkungen gibt, die der Abwicklung von DTA-Dateien entgegenstehen, sofern diese aus ELV-Zahlungen generiert wurden.
Die Regulierung der sogenannten Interbankenentgelte muss nun zügig von der italienischen Ratspräsidentschaft abgehandelt werden so dass für alle Parteien endlich Planungssicherheit entsteht. Dabei dürfen die Vorschläge von Kommission und Parlament nicht durch unnötige Nachverhandlungen der Länder verwässert werden. In einem Schreiben an Wirtschaftsminister Gabriel weist der HDE nochmals auf die Bedeutung des Regulierungsvorhabens für alle Nutzer von Kartenzahlungen hin.
In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern die Verbände IHA, DEHOGA, UNITI und der HDE die Bundesregierung auf, sich für die Umsetzung des Kommissionsentwurfes zur Regulierung der Entgelte im Kartenzahlungsverkehr einzusetzen.
Juni 2012
Der HDE hat gemeinsam mit weiteren Verbänden eine Stellunganhme zum SEPA-Begleitgesetz eingereicht. Mit dem Begleitgesetz wird die Umsetzung der europäischen SEPA-Veordnung in deutsches Recht vorgenommen.
Der HDE hat sich an der Konsultation der EU-Kommission zum Grünbuch "Ein integrierter europäischer Markt für Karten-, Internet- und mobile Zahlungen" beteiligt.
Ulrich Binnebößel
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