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Anonymes E-Geld vor dem Aus? Vorschlag der EU-Kommission streicht Ausnahmeregelung für risikoarme E-Geld Gutscheine und Geschenkkarten

Die derzeit laufende Überarbeitung der EU-Anti-Geldwäschevorschriften hätte das Ende anonymer E-Geld-Kleinbetragszahlungen zur Folge. Verbraucherinnen und Verbrauchern würde der einfache und unkomplizierte Zugang zu risikoarmen anonymen E-Geld-Produkten, wie beispielsweise E-Geld Geschenkkarten oder Gutscheinen, genommen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Prepaid Verband Deutschland e. V. (PVD) sprechen sich nachdrücklich für die Beibehaltung dieser Option aus, die im Sinne des Datenschutzes und der Nutzerfreundlichkeit ist.

Keine Identifikationspflichten bei risikoarmen Kleinbetragszahlungen

Im aktuellen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission ist ein wichtiger Artikel nicht länger enthalten, welcher es Mitgliedstaaten bislang erlaubt, geldwäscherechtlich verpflichteten Unternehmen bei E-Geld Produkten mit nachweislich geringem Risiko auf die Durchführung bestimmter Sorgfaltspflichten zu verzichten.

Das heißt, diese Produkte können ohne vorherige Kundenidentifizierung vertrieben werden, sofern das Risiko, dass diese Produkte für Zwecke der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden, nachweislich gering ist. Schon heute gelten strenge Vorgaben, wie beispielsweise niedrige Betragsschwellenwerte von 150 Euro für Transaktionen am Point of Sale und 50 Euro für Transaktionen im Internet.

Gravierende Konsequenzen für Handel, Wirtschaft sowie Verbraucherinnen und Verbraucher 

Diese Ausnahmeregelung ist Grundlage verschiedener Geschäftsmodelle wie E-Geld-Geschenkkarten oder Gutscheine. Sie spielt eine wichtige Rolle, um die Attraktivität der Produkte zu erhalten und einfachen Zugang zu digitalen Zahlungsmitteln zu ermöglichen. Diese Produkte laufen nun Gefahr, vom Markt zu verschwinden, mit negativen Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher, die Kartenherausgeber, den Handel sowie die Wirtschaft insgesamt.

Gerade bei entsprechenden E-Geld Geschenk- oder Gutscheinkarten wäre eine Kundenidentifikation den Verbraucherinnen und Verbrauchern kaum zu vermitteln und ist nicht verhältnismäßig, insbesondere mit Blick auf die Datensparsamkeit und den Datenschutz. Engmaschiges Transaktionsmonitoring unter Zuhilfenahme modernster Technologien erlaubt es Kartenherausgebern, verdächtige Transaktionen in Echtzeit aufzuspüren und zu unterbinden, auch ohne Daten zur Identität des Kunden zu erheben, die für eine effektive Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung nicht notwendig sind.

Mittels derartiger Produkte haben Verbraucherinnen und Verbraucher noch die Möglichkeit, Kleinbetragszahlungen im Internet anonym zu tätigen. Eine Abschaffung liefe auch dem Recht auf Anonymität im Internet, dessen Gewährleistung im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist, zuwider.

Damit Verbraucherinnen und Verbraucher auch in Zukunft in der Lage sind, anonyme und risikoarme E-Geld Kleinbetragszahlungen durchzuführen, sollte diese verbraucherfreundliche Ausnahmemöglichkeit beibehalten werden.

 

Über den HDE

Der Handelsverband Deutschland (HDE) ist die Spitzenorganisation des deutschen Einzelhandels. Insgesamt erwirtschaften in Deutschland 300.000 Einzelhandelsunternehmen mit drei Millionen Beschäftigten an 450.000 Standorten einen Umsatz von mehr als 540 Milliarden Euro jährlich.

Über den PVD

Der 2011 gegründete Prepaid Verband Deutschland (PVD) e. V. ist eine Branchenvereinigung und Interessenvertretung der in Deutschland tätigen Prepaid-Industrie. Dazu gehören zum Beispiel Anbieter von Prepaid-Zahlungsmitteln (wie Banken und E-Geld-Institute), Processingunternehmen, Handelsunternehmen, die Gutscheinkarten herausgeben, Wallet-Anbieter, Kartenorganisationen, Anbieter von Loyalty-Systemen und Distributoren der Prepaid-Zahlungsprodukte im Handel.