Bundeskartellamt sieht Electronic Cash auf gutem Weg

Zwar kann attestiert werden, dass es keine einheitlichen und damit wettbewerbswidrigen Entgelte mehr gibt. Das Ziel muss aber vielmehr sein, dass sich das in Deutschland mit weitem Abstand marktführende Zahlungsverfahren an kostenbasierten Preisen orientiert. Denn noch immer sind die Kartenherausgeber in der Lage, Preise zu diktieren, da im Handel kaum ein Weg an der EC-Kartenakzeptanz vorbeigeht. Nur müssen sie nun nach Bankengruppe festlegen, welche Entgelte sie verlangen, und dürfen dies nicht mehr als gesamte Kreditwirtschaft. Zwar hat es durch die Maßnahmen des Kartellamtes Preissenkungen für die Händler gegeben. Allerdings sind dies eher kosmetische Absenkungen, um dem Kartellamt guten Willen zu zeigen.

Technisch gesehen dürfte eine PIN-gestützte Transaktion nur wenige Cent kosten und müsste betragsunabhängig sein. Die verhandelten Entgelte basieren aber in fast allen Fällen auf dem Einkaufsbetrag und steigen mit dessen Höhe, ohne dass ein steigendes Zahlungsausfallrisiko zu sehen wäre. Dies hat das Kartellamt leider nicht berücksichtigt. Der HDE setzt daher auf die kommende europäische Verordnung zur Deckelung der Kartenentgelte und empfiehlt der Bundesregierung, die Option zu nutzen, und die Kosten für Debitkarten-Transaktionen bei maximal 5 Cent zu begrenzen.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Akzeptanz des elektronischen Lastschriftverfahrens ELV durch die Banken. Als einzig ernst zu nehmender Wettbewerber sollte das Kartellamt dafür sorgen, dass sich die Banken aktiv auf die Unterstützung von ELV verpflichten. Beispielsweise könnte mit der Freigabe der PIN-Nutzung für ELV-Zwecke dafür gesorgt werden, dass ELV auf Augenhöhe mit Electronic Cash kommt und wirklichen Wettbewerb ermöglicht.

Weitere Informationen auf den Seiten des Bundeskartellamtes und in anliegender Fallbeschreibung

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