Weiterbildungsgesetz

Der Referentenentwurf eines Weiterbildungsgesetzes will die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik für Beschäftigte und Ausbildungssuchende weiterentwickeln, um der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit vermeiden, Weiterbildung stärken und die Fachkräftebasis sichern. Dazu soll neben einer Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter eine sogenannte Bildungs(teil)zeit, ein Qualifizierungsgeld sowie eine Ausbildungsgarantie eingeführt werden. Zudem sollen die Erstattungen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit verlängert werden.

Der HDE lehnt insbesondere die Schaffung einer Bildungs(teil)zeit ab, da damit schwerwiegende Fehlanreize für mehr Teilzeit gesetzt werden. Durch die geplante systemwidrige Finanzierung über die Bundesagentur für Arbeit drohen zudem zusätzliche Belastungen für Arbeitgeber und Beschäftigte. Richtig ist hingegen, dass die Bildungs(teil)zeit immer eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber voraussetzt. Dabei muss es zwingend bleiben. Die sogenannte „Ausbildungsgarantie“ ist differenziert zu betrachten. Grundsätzlich positiv sind in dem Zusammenhang die Ansätze hinsichtlich Berufsorientierungspraktika und der Flexibilisierung von Einstiegsqualifizierung, kritisch betrachten wir den Ansatz zur Ausweitung der außerbetrieblichen Berufsausbildung (BaE), insbesondere vor dem Hintergrund des seit dem Jahr 2017 anhaltenden Bewerberrückgangs und folglich unbesetzten Ausbildungsstellen. Das Angebot an Ausbildungsplätzen übersteigt die Anzahl an Bewerbern deutlich. Es ist daher richtig, dass die betriebliche Ausbildung Vorrang haben soll und die außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) eine Ausnahme darstellt, wenn alle Vermittlungsbemühungen in geeignete unbesetzte Ausbildungsstellen erfolglos geblieben sind. Die demografische Entwicklung wird die Problematik um unbesetzte Ausbildungsstellen zukünftig wohl noch weiter verschärfen. Vor diesem Hintergrund ergeben politische Initiativen zur Ausweitung eines außerbetrieblichen Ausbildungsplatzangebotes keinen erkennbaren Sinn. Ziel muss es sein, dass die Berufliche Bildung gesamtgesellschaftlich einen höheren Stellenwert erhält und die guten Karrierechancen mit einer Ausbildung deutlicher herausgestellt werden. 

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