EU-Zahlungsverzugsverordnung: HDE warnt nach Positionierung des EU-Parlaments vor Einführung von starren und praxisuntauglichen Zahlungsfristen

Nach der gestrigen Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments und der Positionierung zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Zahlungsverzugsverordnung bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) die starren Zahlungsfristen für den Geschäftsverkehr kritisch.

„Die vorgeschlagene Regelung wird den praktischen Bedürfnissen der Unternehmen in der Lieferkette nicht gerecht. Mit den vorgesehenen starren Zahlungsfristen greift sie unverhältnismäßig in die Vertragsfreiheit ein, selbst mit den geplanten Abstufungen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der Regelungsvorschlag sei der Versuch, allen Branchen im EU-Binnenmarkt eine einheitliche Bestimmung für Zahlungsfristen aufzuerlegen. „Das wird allerdings der komplexen wirtschaftlichen Realität von Vertragsbeziehungen schlicht nicht gerecht. Der Handel ist etwa Dienstleister für Industrie und Verbraucher“, so Genth weiter. Zwischen dem Übergang des Eigentums vom Lieferanten auf den Händler und dem Verkauf an den Endverbraucher liege dabei eine Zeitspanne, die mehrere Tage, Wochen oder Monate betragen könne. Starre Zahlungsfristen würden hier erhebliche negative finanzielle Auswirkungen auf die Liquidität und die Kostenstruktur der Handelsunternehmen haben. „Mit den vom Parlament geforderten Vorgaben wären bisher für beide Parteien funktionierende Vertragsvereinbarungen nicht mehr möglich, die genau diese Gegebenheiten berücksichtigen“, so Genth. Das werde gerade viele kleine und mittlere Handelsunternehmen negativ treffen.

Der Gesetzesvorschlag bringt aus Sicht des HDE insgesamt unverhältnismäßig negative Konsequenzen für eine Vielzahl von Geschäftsmodellen und Unternehmen mit sich. „Die Unternehmen werden schlussendlich diese Kosten nicht zu vergleichbaren Konditionen am Kapitalmarkt refinanzieren können“, betont Genth. Zudem seien die neu angedachten Begriffsbestimmungen für langsam drehende und saisonale Waren viele Rechtsunsicherheiten verbunden, da die Definitionen in weiten Teilen vage und unklar blieben.