EU-Verpackungsverordnung: HDE mahnt nach vorläufiger Trilog-Einigung zu klarem Rechtsrahmen

Nach der am Montag in der zweiten Runde der Trilogverhandlungen zur EU-Verpackungsverordnung erzielten vorläufigen politischen Einigung bekräftigt der Handelsverband Deutschland (HDE) seine Forderung nach einheitlichen, praxisnahen und gut umsetzbaren Regelungen entlang der gesamten Verpackungswertschöpfungskette. Mit der europäischen Verordnung PPWR will der Gesetzgeber unter anderem neue Vorgaben zur Einführung von Pfandsystemen machen und verpflichtende Mehrwegquoten einführen.

„Jetzt ist es wichtig, dass sich der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament mit Blick auf die EU-Verpackungsverordnung konsequent für einen harmonisierten Rechtsrahmen einsetzen. Der Handel unterstützt ausdrücklich die Ziele, Verpackungsmüll zu reduzieren und die Kreislaufführung von Verpackungen sicherzustellen. Schon heute trägt die Branche mit großem Engagement dazu bei“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin für Europapolitik und Nachhaltigkeit. Da noch kein finaler Text vorliege, seien die konkreten Ergebnisse zunächst abzuwarten. Das zuvor diskutierte Thema fester Mehrwegquoten im Getränkebereich scheine der europäische Gesetzgeber aber mit einigen Ausnahmemöglichkeiten in die Hände der Mitgliedstaaten geben zu wollen. „Hier bedarf es einer genauen Auswertung der verschiedenen Vorgaben, um zu schauen, wie ökologisch vorteilhafte Mehrweg- und Einwegsysteme gleichermaßen zum Tragen kommen“, so Gerstein weiter.

Im Anschluss an die vorläufige politische Einigung in den Trilogverhandlungen müssen das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat den Kompromiss in den kommenden Wochen noch formell annehmen. „Wir setzen darauf, dass die Bundesregierung hier mit ihrer Stimme einwirkt. Dieses große europäische Vorhaben sollte so zum Erfolg geführt werden, dass es den EU-Binnenmarkt um eine wesentliche Komponente in Richtung Nachhaltigkeit stärkt“, betont Gerstein.