Finale Annahme der Omnibus-Richtlinie zum EU-Verbraucherrecht im EP-Plenum

Ende März 2019 hatten sich die EU-Institutionen im Trilog auf eine Omnibus-Richtlinie mitgezielten Änderungen an vier bestehenden Richtlinienaus dem Bereich des Verbraucherschutzes geeinigt (RL 2005/29/EWG über unlautere Geschäftspraktiken, Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU, RL 93/13/EWG über missbräuchliche Vertragsklauseln und RL 98/6/EG über Preisangaben). Heute wurde die Richtlinie nun final im Europäischen Parlament in Straßburg mit 474 zu 163 Stimmen bei 14 Enthaltungen angenommen.

Am Inhalt hat sich dabei nichts mehr geändert. 

Die abschließende Annahme der Richtlinie durch die Minister der Mitgliedstaaten gilt nur noch als Formsache und wird im Mai oder Juni 2019 erfolgen. Die verabschiedete Richtlinie wird dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am 20. Tag nach dieser Veröffentlichung in Kraft. Nach zwei Jahren müssen die EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt worden sein. Nach weiteren sechs Monaten sollen die geänderten Vorschriften angewendet werden - also ungefähr im Dezember 2021. Bis dahin werden die entsprechenden Leitlinien (z.B. zur UGP-Richtlinie) angepasst werden müssen.

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