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HDE-Position zum Surcharging im Rahmen der Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie

Häufig wird derzeit über das Thema „Surcharging“ gesprochen. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit eines Händlers, für bestimmte Zahlungsarten einen Aufpreis zu verlangen. Bereits heute ist gesetzlich geregelt, dass ein Aufpreis nur  bis zu der Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten gefordert werden kann.
Die europäische Zahlungsdiensterichtlinie, die derzeit in deutsches Recht umgesetzt wird, sieht zudem vor, dass Aufpreise für die große Mehrheit der im Markt befindlichen Karten künftig generell verboten werden.
Der HDE setzt sich dafür ein, die Umsetzung der Richtlinie in diesem Punkt 1:1 umzusetzen und ein Aufpreis-Verbot nur für die durch die Verordnung zu Interbankenentgelten regulierten (gedeckelten) Zahlarten und deren Karten auszusprechen. Dies ist im jetzt vorliegenden Entwurf vorgesehen und sollte beibehalten bleiben.

 

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