Zahlungsdiensterichtlinie: Überhöhte Sicherheitsvorgaben gefährden Innovationen

„Überhöhte Sicherheitsanforderungen an die Authentifizierung des Verbrauchers gefährden die weitere Verbreitung dieser innovativen Verfahren sowohl im Internet als auch im stationären Handel“, so HDE-Experte Ulrich Binnebößel. Deshalb sei es wichtig, bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie zu einer Regulierung mit Augenmaß zu kommen. Der Gesetzgeber solle neben der Sicherheit der Verbraucher auch einen möglichst einfachen Umgang mit den Zahlungsmitteln im Auge haben. Binnebößel: „Zahlungen werden zunehmend auch mobil getätigt. Die Kunden wollen neue Optionen im Zahlungsverkehr ausprobieren und für sich nutzen. Damit neue Zahlungsmethoden in der Praxis angewendet werden können, ist die Politik gefordert, einen risikobasierten Ansatz zu verfolgen, bei dem nicht für jede kleinste Zahlung ein maximaler Sicherheitsvorhang mit einer sogenannten starken Authentifizierung überwunden werden muss.“ Kunden seien auch heute bereits weitgehend vor Verlusten geschützt. Die Neuregelung begrenze die Haftung für nicht autorisierte Zahlungen sogar auf maximal 50 Euro.

Kritisch sieht der HDE auch das Verbot einer Weitergabe von Kosten der Kartenzahlung an den Kunden. Das sogenannte Surcharging-Verbot beraube den Handel eines Verhandlungsinstrumentes zur Kartenakzeptanz und schade somit letztlich auch den barzahlenden Verbrauchern, die die Kosten mittragen müssen. Händler müssten schließlich anfallende Kosten kalkulieren, hier bleibe nur der Aufschlag auf die allgemeinen Preise. Und auch die Handhabung von Gutscheinen könnte nach der Umsetzung der Richtlinie für viele Unternehmen aufwändiger werden. So lässt der Gesetzentwurf nur einen sehr beschränkten Einsatz von Gutscheinen bei unternehmensübergreifender Akzeptanz zu. Insbesondere regionale Gutscheinprogramme, die die Kaufkraft in einer Region stützen sollen, werden dadurch unnötig aufwändiger. Denn diese müssten sich dann eine Bank als Partner zur Herausgabe der Gutscheine suchen müssen.