Keine Aufpreise mehr für die meisten Zahlungen ab 13. Januar 2018

Ab dem 13. Januar 2018 dürfen für Lastschriften und Überweisungen sowie für die meisten Kartenzahlungen keine Entgelte mehr erhoben werden. Grundlage hierfür ist der neue §270a BGB. Von der Regelung ausgenommen sind lediglich Zahlverfahren im sogenannten 3-Parteien-System und Firmenkreditkarten.  

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