Stellungnahme der Wirtschaftsverbände zum Referententwurf einer Kassensicherungsverordnung

Mit der Kassensicherungsverordnung werden die vor Kurzem durch den Gesetzgeber in § 146 a Abgabenordnung neu statuierte Pflicht zur Manipulationssicherung elektronischer Aufzeichnungssysteme und die ebenfalls neu eingeführte Pflicht zur Belegerteilung präzisiert.

Die Kassensicherungsverordnung legt fest:

  • welche elektronischen Aufzeichnungssysteme von der Regelung des § 146 a AO umfasst sind
  • wann und in welcher Form eine Protokollierung der digitalen Grundaufzeichnung im Sinne des § 146 a AO zu erfolgen hat
  • wie diese digitalen Grundaufzeichnungen zu speichern sind
  • die Anforderungen an eine einheitliche digitale Schnittstelle
  • die Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung
  • die Anforderungen an den auszustellenden Beleg sowie die Kosten der Zertifizierung

Mit Schreiben vom 21. April 2017 haben der HDE und sieben weitere Spitzenverbände der deutschen gewerblichen Wirtschaft zu dem Entwurf der Kassensicherungsverordnung Stellung genommen. In ihrem Schreiben weisen die Verbände auf eine Reihe ungeklärter Fragen betreffend den Anwendungsbereich der Vorgaben und deren technologische Umsetzung auf.

Kontakt:
Jochen Bohne
Abteilung Steuern

Tel.: 030 726250-43
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