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HDE nimmt zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie Stellung

Am 30. März 2017 wurde der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb in erster Lesung im Bundestag beraten. Der HDE hat dem federführenden Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie aus diesem Anlass eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf vorgelegt.

Der Gesetzentwurf enthält neue Regelungen, die auch für den Versicherungsvertrieb im Einzelhandel Bedeutung haben. Betroffen sind insbesondere die häufig gemeinsam mit dem Warenverkauf vertriebenen Restschuld- und Garantieversicherungen. Bei den einzelhandelsrelevanten Regelungen beschränkt sich der Gesetzentwurf auf eine Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben und verzichtet weitgehend auf unnötige Regulierungen. Dies wird vom HDE grundsätzlich begrüßt. Kritisiert werden dagegen die geplante neue Verpflichtung zur Fortbildung von Beschäftigten mit Aufsichtsfunktionen.

Die Stellungnahme und der Gesetzentwurf befinden sich im Anhang.

Kontakt:
Dr. Peter Schröder
Bereichsleiter Recht & Verbraucherpolitik

Tel.: 030 726250-46
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