Wirtschaftsverbände positionieren sich zum New Deal for Consumers

Die Europäische Kommission hat im Rahmen des sog. „New Deal for Consumers“ am 11. April 2018 den Entwurf einer Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher sowie den  Entwurf einer Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften und zur Änderung weiterer verbraucherrechtlicher Richtlinien vorgelegt. Zu diesen beiden Vorhaben hat sich der HDE gemeinsam mit weiteren Wirtschaftsverbänden in einem gemeinsamen Papier positioniert.

Der Kern der Neufassung der Unterlassungsklagerichtlinie besteht in einer Erweiterung der möglichen Klagearten um kollektive Leistungsklagen in allen Bereichen des EU-Verbraucherrechtes. Damit könnten in Zukunft auch Schadensersatzansprüche kollektiv durchgesetzt werden. Der Entwurf der EU-Kommissarin für Justiz und Verbraucherschutz geht damit deutlich über das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Einführung einer Musterfeststellungsklage hinaus. So sollen "klagebefugte Einrichtungen" wie Verbraucherverbände künftig in der ganzen EU stellvertretend für Geschädigte u. a. auf Unterlassung oder Schadenersatz klagen können. Ein Mandat der betroffenen Verbraucher, deren Rechte geltend gemacht werden, brauchen sie dafür nicht. Der HDE bewertet das Vorhaben ebenso wie die anderen beteiligten Verbände als sehr problematisch und befürchtet erhebliche Missbrauchsrisiken.

Die Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften sieht Änderungen an den vier bestehenden verbraucherrechtlichen Richtlinien (RL 2005/29/EWG über unlautere Geschäftspraktiken, Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU, RL 93/13/EWG über missbräuchliche Vertragsklauseln und RL 98/6/EG über Preisangaben) vor und umfasst die Verpflichtung, EU-weit Bußgeldern Verbraucherrechtsverstöße mit Bußgeldern in einer Mindesthöhe zu sanktionieren. Weiterhin werden individuelle Rechtsansprüche für Verbraucher eingeführt sowie sog. Doppelqualitäten von Produkten im EU-Binnenmarkt verboten. Der HDE kritisiert gemeinsam mit den anderen Verbänden die geplante zwingende Einführung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung im Bereich des Verbraucherrechts und die geplanten zivilrechtlichen Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Lauterkeitsrecht. Das Verbot von sog. Doppelqualitäten wird von uns ebenfalls sehr kritisch bewertet.

Das Papier mit der Position der Wirtschaftsverbände befindet sich im Anhang.

Kontakt:
Dr. Peter Schröder
Bereichsleiter Recht & Verbraucherpolitik

Tel.: 030 726250-46
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