Parlament


Das Europäische Parlament

Rolle
Dem Europäischen Parlament gehören die direkt gewählten Vertreter der EU-Bürger an. Das Parlament teilt sich mit dem Rat die Rolle des Gesetzgebers. Es übt außerdem eine demokratische Kontrolle insbesondere über die Kommission aus. Es stimmt der Benennung der Kommissionsmitglieder zu oder lehnt sie ab und kann einen Misstrauensantrag gegen die gesamte Kommission einbringen. Es teilt sich die Haushaltsbefugnis mit dem Rat.

Wahlen
Gewählt wird alle fünf Jahre, zunächst im Mai 2019. Bürgerinnen und Bürger der EU haben, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, wahlweise an ihrem Wohnsitz oder in Ihrem Herkunftsland das aktive und passive Wahlrecht bei Europawahlen.

Organisation
Das Parlament zählt nunmehr 751 Abgeordnete, davon 96 aus Deutschland als bevölkerungsreichstem Mitgliedstaat. Aus den anderen Mitgliedstaaten werden je nach Größe zwischen 6 und 74 Abgeordnete gewählt.
Im gegenwärtigen Parlament gibt es acht Fraktionen und 21 fraktionslose Abgeordnete. Die Fraktionen sind übernational, also für Abgeordnete aller Nationalitäten offen. Die Abgeordneten sitzen nicht nach Herkunftsländern, sondern nach Fraktionen vereint im Plenarsaal. Die größten und somit einflussreichsten Fraktionen sind die der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten, EVP, 219 Mitglieder) und der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D, 189 Mitglieder).
Das Europäische Parlament hat drei Arbeitsorte. Die monatlichen Plenartagungen finden in Straßburg statt. Die parlamentarischen Ausschüsse (z. B. Wirtschaftsausschuss, Umweltausschuss), Fraktionssitzungen sowie zusätzliche Plenartagungen werden in Brüssel abgehalten, während Teile der Verwaltung in Luxemburg angesiedelt sind.

Entscheidungsfindung
Um Themen sachgerecht und fachkundig behandeln zu können, spezialisieren sich die Abgeordneten. Sie werden in Ausschüsse gewählt, die für bestimmte Sachbereiche zuständig sind. In den Ausschüssen werden die Themenstellungen beraten und abgestimmt, bevor sie im Plenum des Europäischen Parlaments abschließend behandelt und beschlossen werden.

 

Links:

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Leitfaden zum EU-Parlament

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