Stellungnahme der Wirtschaftsverbände zu Nennkapitalrückzahlungen ausländischer Tochtergesellschaften (Anwendung des § 27 Abs. 8 KStG)

Am 18. Februar 2015 haben der HDE und sieben weitere Spitzenverbände der deutschen gewerblichen Wirtschaft zur Anwendungspraxis der Finanzverwaltung bzgl. der Einlagenrückgewähr-Feststellung nach § 27 Abs. 8 KStG Stellung genommen. Auslöser waren im Dezember 2014 auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern eingestellte Informationen zur Notwendigkeit einer gesonderten Feststellung auch für den Fall reiner Nennkapitalauskehrungen.

Zuvor war das Bundeszentralamt für Steuern der Auffassung, dass bei reinen Nennkapitalrückzahlungen keine gesonderte Feststellung notwendig ist. Die geänderte Verwaltungspraxis erschwert steuerneutrale Rückzahlungen von Nennkapital ausländischer Tochtergesellschaften an inländische Gesellschafter. Zumindest muss für Altfälle eine Nichtbeanstandungsregelung geschaffen werden.

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Jochen Bohne
Tel. 030-726250-43
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