Bertelsmann-Studie: Kritische Beschäftigung mit Minijobs
03.05.2010Die Bertelsmann-Stiftung hat eine insgesamt 55 Seiten starke Studie zum Thema „Atypische Beschäftigung und Niedriglohnarbeit“ vorgelegt. Sie befasst sich insbesondere mit befristeten und geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, Zeitarbeit und Niedriglohnbeschäftigung. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die befristete Beschäftigung in Deutschland keinen Problembereich darstellt. Sie weist dabei darauf hin, dass oftmals befristete Beschäftigungen im Zusammenhang mit der Übernahme von Auszubildenden vereinbart werden. Kritischer beschäftigt sich die Studie mit der Zeitarbeit, die nach Auffassung der Studienverfasser zwar nicht eingeschränkt werden sollte, bei der jedoch mit der Dauer der Tätigkeit eine Annäherung an die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung der Stammbelegschaften anzustreben sei. Gleichzeitig erkennt die Studie den Zusammenhang zwischen dem sehr restriktiven Kündigungsschutz in Deutschland und dem Anwachsen der Zeitarbeit und regt daher auch eine systematische Reform des Kündigungsschutzrechtes an.
Sehr kritisch befasst sich die Studie mit den Minijobs, die auch im deutschen Einzelhandel sehr stark verbreitet sind. Hier stellt die Studie fest, dass die eigentlich für die Beschäftigten geschaffene Steuer- und Abgabenfreiheit „in der Praxis zu einer Überwälzung des Kostenvorteils auf die Arbeitgeber und damit zu einem überproportional hohen Anteil an Minijob-Beschäftigten mit niedrigen Bruttostunden-Löhnen“ führt. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass deshalb „die Minijobs eine - wenngleich suboptimale – Teillösung für das Problem hoher Arbeitskosten im Dienstleistungssektor“ darstellen würden. Sie würden überdies die Finanzierung des Sozialversicherungssystems gefährden und würden so die bereits vorhandenen Probleme verstärken.
Diesen Aussagen der Bertelsmann-Stiftung, die mit ihren Untersuchungsergebnissen durchaus auch Gehör in der Bundesregierung findet, kommt vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Überprüfung der gesetzlichen Regelung für Minijobs eine erhebliche Bedeutung zu. Die kritische Sicht auf die Minijob-Verhältnisse wird von anderen Instituten geteilt. Grundlage hierfür ist die auch im Einzelhandel sehr weit verbreitete Praxis, die Abgabenfreiheit des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses für den Arbeitnehmer dazu zum Anlass zu nehmen, den Bruttostundensatz für Minijobber an die Nettostundenvergütung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten anzugleichen, die dann jedoch bei vergleichbaren Nettoeinkommen keine umfassende Absicherung in der Sozialversicherung genießen. Eine Zunahme derartiger Beschäftigungsverhältnisse führt damit auch zu Einnahmerückgängen bei den sozialen Sicherungssystemen, die dann wiederum durch höhere Beitragszahlungen zulasten aller anderen Unternehmen und Beschäftigten kompensiert werden müssen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die Koalition im Rahmen des im Koalitionsvertrages vorgesehenen Prüfauftrages hierauf reagiert und über eine Modifikation der Regelungen nachdenkt.
Den vollständigen Bericht der Bertelsmann-Stiftung finden Sie hier.


