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27. Juni 2001 HDE: Nur Rabattgesetz streichen Heute befassen sich die federführenden Ausschüsse für Recht und Wirtschaft des Deutschen Bundestages abschließend mit der Streichung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung, die am Freitag vom Parlament in 2. und 3. Lesung verabschiedet werden soll. Daher hat der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) an die zuständigen Abgeordneten appelliert, nur das Rabattgesetz zu streichen, die Zugabeverordnung jedoch vorerst zu belassen. Damit könnten die Verbraucher ab dem Sommer in den Genuss der erhofften Vergünstigungen beim Einkaufen gelangen. Zugleich wäre Zeit gewonnen, eine sinnvolle Ersatzregelung für die Zugabeverordnung zu schaffen, für die sich in der Bundestagsanhörung neben Handel und Handwerk auch die Verbraucherverbände ausgesprochen hatten. Den Abgeordneten schrieb der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer, Stefan Schneider: "Entgegen der Erwartung vieler politischer Beobachter hat sich durch die gestrige Anhörung die politische "Schlachtordnung" entscheidend verändert: Die Verbraucherverbände sind auf die Linie von Handel und Handwerk gegen die ersatzlose Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung eingeschwenkt! Damit ist eine neue Situation entstanden " die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen müssen zur Kenntnis nehmen, dass Handel und Verbraucher jetzt an einem Strang ziehen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (früher: AgV) lehnt nun ebenso wie HDE, ZDH und ZGV eine ersatzlose Streichung der Zugabeverordnung ab und befürwortet eine Ersatzregelung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Danach sollen Zugaben von erheblichem Wert etwas mit dem eigentlichen Kauf zu tun haben müssen, damit der Kunde den Wert des Geschenks abschätzen und echte Preisvergleiche anstellen kann. Außerdem warnen die Verbraucherverbände ebenso wie der Handel vor dem Verdrängungspotenzial kostenintensiver Kundenbindungssysteme. Die gewaltige Sogwirkung von darin angebotenen gestaffelten Jahresumsatzrabatten müsse gesetzlich eingegrenzt werden. Um diesem einheitlichen Votum von Handel, Handwerk und Verbraucherverbänden im laufenden Gesetzgebungsverfahren Rechnung tragen zu können, würden wir folgende Vorgehensweise begrüßen: Der
Wirtschaftsausschuss beschließt die Annahme des
Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Aufhebung des
Rabattgesetzes (Drucksache 14/5441). Diese Vorgehensweise hätte den Vorteil, dass der logische innere Zusammenhang zwischen dem Umbau von Rabatt- und Zugaberecht und der E-Commerce-Richtlinie gewahrt bliebe, der Zeitplan " Umbau bis spätestens zum Inkrafttreten des EGG " eingehalten werden könnte und den von den genannten Verbänden aufgeworfenen und von einer Reihe Sachverständiger unterstützten Problemlösungen ausreichend Rechnung getragen werden könnte." Für weitere Informationen
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