11. Juli
2001
Konsenslösung bei
Getränkeverpackungen in Sicht
Bestandsgarantie für ökologisch
vorteilhafte Verpackungen und Mehrweg
Zwangspfand würde zu hohen Kosten führen, ohne der Umwelt
zu nutzen
Eine ökologisch
und ökonomisch tragfähige Reform der
Getränkevorschriften ist aus Sicht der Bundesvereinigung
Deutscher Handelsverbände (BDH) und der Bundesvereinigung der
Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) zum Greifen nah. Es
zeichnet sich eine parteiübergreifende Einigung mit den
Ländern ab, für die Handel und Industrie zu einer
weitreichenden Verpflichtung bereit sind. Kern ist die Zusage des
Handels, durch aktive Listungs- und Marketingmaßnahmen den
Bestand von ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen
einschließlich Mehrweg dauerhaft auf dem heutigen hohen Niveau
zu sichern. Insbesondere für die mittelständischen und
regional tätigen Getränkehersteller bedeutet dies
praktisch eine Absatzgarantie. Die von den Ländern in den
Bundesrat eingebrachten Mindest-Abfüllmengen stellen hierzu
eine akzeptierbare Grundlage dar. Zugleich wollen Handel und
Industrie gemeinsam mit den Kommunen für jährlich 250
Millionen Mark ein Programm zur Sauberhaltung des öffentlichen
Raums durchführen. Dabei sollen je nach lokalem Bedarf
beispielsweise Maßnahmen zur Verbesserung der Einsammlung von
Verpackungen und der Verbraucherinformation unterstützt
werden. Für den Fall, dass die Ziele nicht erreicht werden
sollten, wird der Handel unbeschadet weitergehender staatlicher
Sanktionen für die Zahlung einer Vertragsstrafe bis zu 500
Millionen Mark einstehen. Davon sollen im Einvernehmen mit den
Ländern Maßnahmen zur Stützung von ökologisch
vorteilhaften Verpackungen einschließlich Mehrweg sowie zur
weiteren Verminderung der Umweltauswirkungen von Verpackungen
durchgeführt werden. Als Rechtsträger für
sämtliche Verpflichtungen wird eine "Stiftung zur
Förderung des ökologischen Fortschritts bei
Getränkeverpackungen" eingerichtet, die durch Spenden
und Beiträge der Wirtschaft gespeist wird. Um
Zahlungsfähigkeit und Bonität der Stiftung von Anfang an
zu gewährleisten, werden einzelne Unternehmen eine
Patronatserklärung (Bürgschaft) abgeben.
Dieses innovative
Modell einer durch öffentlich-rechtlichen Vertrag
zusätzlich abgesicherten Selbstverpflichtung wird die
Unternehmen in den kommenden Jahren zwar fordern, aber im
Unterschied zu einem Zwangspfand greifbare Verbesserungen für
den Umweltschutz bewirken. Bei einem Zwangspfand müsste
dagegen mit Milliardenaufwand ein kompliziertes neues
Rücknahmesystem aufgebaut werden, das nur bei einem starken
Anstieg der Einwegverpackungen wirtschaftlich vertretbar betrieben
werden könnte. Die Kosten für den Aufbau des
Zwangspfandsystems müssten durch eine spürbare
Erhöhung der Preise sämtlicher Getränke zu Lasten
der Verbraucher aufgebracht werden. Vor diesem Hintergrund ist aus
Sicht von BDH und BVE entlarvend, dass an einem Zwangspfand
finanziell interessierte Gruppen die Zusagen der Wirtschaft als
nicht ausreichend kritisieren, selbst aber keinerlei Schutzziele
für ökologisch vorteilhafte Verpackungen und für
Mehrweg garantieren können und wollen. Vielmehr wird im
Entwurf der Zwangspfandverordnung das Umweltziel bei
Getränkeverpackungen abgeschafft und die Bepfandung zum
Selbstzweck erhoben. Wenn sich dies in einigen Jahren allgemein als
Irrweg erweist, würden zehntausende von Pfandautomaten als
Investitionsruine zurückbleiben. Daher ist es Zeit, dass der
Bundesrat mit einem möglichst kraftvollen Konsens den Streit
beendet und den Weg zu modernem Umweltschutz bei
Getränkeverpackungen frei macht.
Pressesprecher:
Hubertus Pellengahr
Tel.: (030) 72 62 50-65/66
Fax: (030) 72 62 50"69
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
BDH-Mitgliedsverbände:
Bundesverband der Filialbetriebe und
Selbstbedienungswarenhäuser (BFS)
Bundesverband des Deutschen Exporthandels (BDEx)
Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels
(BGA)
Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände
für
Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH)
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE)
Gesamtverband Deutscher Konsumgenossenschaften (GDK)
Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen (ZGV)