CO²-Fußabdruck: Handel lehnt französischen Alleingang ab
7. April 2010PdH BERLIN – Erhebliche Behinderungen für in Frankreich tätige deutsche Handelsunternehmen befürchtet der Handelsverband Deutschland (HDE). Grund ist das französische Gesetzgebungsvorhaben ‚Grenelle Environnement’. Es sieht unter anderem eine Kennzeichnungspflicht aller Konsumprodukte mit ihrem CO²-Fußabdruck und anderen Umweltangaben vor. Diese sollte die ursprünglich bereits ab Beginn 2011 greifen. „Wir befürchten erhebliche Behinderungen des freien Warenverkehrs im Binnenmarkt“, schrieb HDE-Präsident Josef Sanktjohanser an Bundeswirtschaftsminister Brüderle. Deutschland solle im Rahmen des Notifizierungsverfahrens, das das französische Gesetz auf EU-Ebene durchlaufen muss, auf eine Verschiebung oder Ablehnung der Regelungen zur Produktkennzeichnung hinwirken.
Bis heute würden keine konkreten Anforderungen zur Bewertung der Umweltauswirkungen oder zur Ausgestaltung der Kennzeichnungsanforderungen vorliegen, so der HDE-Präsident. Es gebe noch keine Methoden etwa zur Messung des CO²-Fußabdrucks, auf welche Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Vorgaben zurückgreifen könnten. Der französische Alleingang hätte zur Folge, dass Waren für den französischen Markt in kürzester Zeit mit erheblichem Forschungsaufwand auf ihre Umweltauswirkungen untersucht und auf der Verpackung oder am Regal gekennzeichnet werden müssten. „Für die in Frankreich aktiven deutschen Handelsunternehmen bedeutet dies einen unübersehbaren finanziellen und bürokratischen Mehraufwand sowie eine unzumutbare Rechtsunsicherheit“, schrieb Sanktjohanser. Darüber hinaus eigne sich der CO²-Fußabdruck unter anderem wegen der fehlenden einheitlichen Methodik derzeit nicht zur Produktkennzeichnung.


