Kabinett beschließt 3. SGB IV-Änderungsgesetz
29. März 2010Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche das 3. SGB IV-Änderungsgesetz beschlossen. Über dieses Gesetzgebungsvorhaben haben wir zuletzt mit Portalnachricht vom 09. März 2010 berichtet. Der Name des Gesetzgebungsvorhabens hat sich zwischenzeitlich geändert. Der Referentenentwurf firmierte noch - wie von uns berichtet - als 4. SGB IV-Änderungsgesetz. Die Umbenennung geht auf ein Versehen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales zurück.
Anders als im Referentenentwurf sind im Kabinettsentwurf (s. Anlage) keine Regelungen zur Festsetzung der Höhe des Insolvenzgeldumlagesatzes abweichend vom derzeitigen § 360 SGB III enthalten. Auch die ursprünglich geplante Verlängerung des bis 31. Dezember 2010 befristeten Vermittlungsgutscheins um ein Jahr wurde gestrichen.
Im Hinblick auf das Insolvenzgeld will die BDA sich weiterhin dafür einsetzten, das sogenannte vorfinanzierte Insolvenzgeld sachgerecht neu zu regeln und diese Leistung aus der Umlage- in die Steuerfinanzierung zu überführen.
Rückfragen bitte an:
Dr. Peter J. Schröder, Telefon: 030/726250-46, E-Mail: schroeder@hde.de
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Anlage Kabinettsentwurf.pdf (229 KB) |


