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BMAS legt Rentenwertbestimmungsverordnung vor

29. März 2010

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in der letzten Woche den Referentenentwurf für eine Rentenwertbestimmungsverordnung 2010 vorgelegt. Die Verordnung soll im nächsten Monat vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Nach dem Entwurf der Rentenwertbestimmungsverordnung ändern sich die aktuellen Rentenwerte zum 1. Juli 2010 nicht. Sie verbleiben bei 27,20 Euro in den alten Bundesländern und bei 24,13 Euro in den neuen Bundesländern, obwohl sie - rein rechnerisch - hätten gekürzt werden müssen. Nach der Rentenformel wäre eine Absenkung des aktuellen Rentenwerts um 2,11 Prozent im Westen und um 0,55 Prozent im Osten erforderlich gewesen.

Mehrere Schutzklauseln - und hier insbesondere die im letzten Jahr neu eingeführte "Rentengarantie" - haben jedoch eine Minusrunde verhindert. So wurden zwar negative Konsumeffekte verhindert. Steuer- und Beitragszahler werden allerdings belastet und die Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung auf eine Probe gestellt. Auch ist durch permanente Nachjustierungen nicht das Vertrauen in die Demografiefestigkeit dieser nach wie vor wichtigsten Säule der Altersvorsorge gewachsen.

Rückfragen bitte an:
Dr. Peter J. Schröder, Telefon: 030/726250-46, E-Mail: schroeder@hde.de

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