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Bundesregierung verfolgt das Präventionsgesetz nicht weiter

9. März 2010

Die Bundesregierung verfolgt das Präventionsgesetz nicht weiter. Dies geht aus der aktuell vorgelegten Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) auf eine kleine Anfrage der SPD hervor.

Der Entwurf des Präventionsgesetzes war noch in der letzten Legislaturperiode erarbeitet worden. Sehr zu begrüßen ist die Tatsache, dass die neue Bundesregierung von diesem Gesetzgebungsvorhaben Abstand nimmt. Die mit dem Präventionsgesetz verbundenen Ausgaben sollten ausschließlich von den Sozialversicherungsträgern aufgebracht werden. Damit wäre ein weiterer Druck auf die Sozialversicherungsbeiträge entstanden. Die Arbeitgeber haben sich daher dafür eingesetzt, die Gesundheitsförderung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuermitteln zu finanzieren. Jetzt ist mit der richtigen Entscheidung der Bundesregierung sichergestellt, dass die Präventionsmaßnahmen nicht auf dem Rücken der Beitragszahler durchgeführt werden.

Das Bundesministerium für Gesundheit weist unserer Auffassung nach zu Recht darauf hin, dass derzeit bereits erfolgreiche Maßnahmen und Initiativen zum Gesundheitsschutz umgesetzt werden. Hierzu wird auf die Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie, die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, den Ausschuss für Arbeitsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Arbeitsgruppe betriebliche Gesundheitsförderung beim BMAS, das Modellprogramm arbeitsbedingter Erkrankungen und das betriebliche Eingliederungsmanagement verwiesen.

Rückfragen bitte an:
Dr. Peter J. Schröder, Telefon: 030/726250-46, E-Mail: schroeder@hde.de

Anlage (783 KB)

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