BMF-Schreiben zur Umsatzsteuersenkung für Beherbungsleistungen
8. März 2010Kein Aspekt des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes war so Gegenstand öffentlicher Kontroversen wie die Senkung der Umsatzsteuer für die Hotellerie. Ebenso wie die Umsatzsteuersenkung selbst wurden die nachteiligen Folgen bei der Lohnsteuer diskutiert.
Das lohnsteuerliche Problem wurde nun über großzügige interne Verwaltungsregelungen gelöst. Mit dem Schreiben kommt das BMF vollumfänglich den Empfehlungen der Achterrunde nach. Nach dem Schreiben soll die bisherige Vereinfachungsregelung, die für Gesamtrechnungen für Übernachtung inklusive Frühstück galt, weiter angewendet werden können. Allerdings nur dann, wenn das Hotel das Frühstück und andere Nebenleistungen (z.B. Parkplatz, Internet) als Paketpreis abrechnet. Zumindest die Hotels mit Geschäftskundenverkehr werden vermutlich dazu übergehen, ein solches Nebenleistungs-Paket anzubieten.
Daneben weist das BMF den Unternehmen und Arbeitnehmern einen weiteren Weg, die unerwünschten lohnsteuerlichen Folgen der Umsatzsteuersenkung zu vermeiden: die Behandlung des Frühstücks als Sachbezug. Das Frühstück stellt sich dann als Verpflegung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber dar, vergleichbar dem subventionierten Kantinenessen.
Die Unternehmen müssen ihre Reiseregelungen überprüfen und ggf. anpassen. Für viele wird die Sachbezugsbesteuerung nun eine attraktive Variante darstellen. Allerdings müssen in den Unternehmen die vom BMF geforderten organisatorischen Vorkehrungen getroffen werden.


