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HDE

19. August 2009

Genth: Gesetzlicher Mindestlohn durchs Hintertürchen

"Als gesetzlichen Mindestlohn für den Einzelhandel durchs Hintertürchen" bezeichnete heute in Berlin Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE), den Mindestlohn-Tarifvertrag für Wachleute. Die geplante Mindestlohnregelung für die Wach- und Sicherheitsbranche erfasse auch Wachleute, die nicht bei Sicherheitsfirmen angestellt seien, sondern in Handelsunternehmen. Für sie würden bislang allein die Tarifverträge des Einzelhandels gelten. "Damit könnten die Mindestlohnvorgaben im Wachgewerbe die Tarifverträge für Handelsmitarbeiter teilweise verdrängen", warnte Genth.

Über den Mindestlohnantrag des Wachgewerbes werde Ende August der Tarifausschuss beim Bundesarbeitsministerium beraten. Der tariflich vereinbarte Mindestlohn könnte dann per Rechtsverordnung erlassen werden. Der HDE habe gegen die geplante Festlegung eines Mindestlohns für Wach- und Sicherheitspersonal im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes Einspruch erhoben, erklärte Genth. Die Tarifvertragsparteien des Mindestlohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen würden ihren satzungsgemäßen Zuständigkeitsbereich
überschreiten, indem sie einen Mindestlohn auch für Wach- und Sicherheitspersonal, das von Unternehmen anderer Branchen beschäftigt wird, einführen. Dieser Mindestlohn-Tarifvertrag wäre damit teilweise nichtig. Folglich wäre auch der Erlass einer Rechtsverordnung zum Mindestlohn rechtswidrig, so der HDE.

Genth unterstrich die Kritik des HDE an gesetzlichen Mindestlöhnen: "Staatliche Mindestlöhne sind ein Angriff auf die Tarifautonomie", sagte der Verbandschef. Die Festlegung on Mindestentgelten sei Aufgabe der Tarifvertragsparteien und nicht die des Staates. Deshalb müsse der Tarifvorrang wieder hergestellt werden, den die Große Koalition beseitigt hätte.

 

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