19. August 2009
Genth: Gesetzlicher Mindestlohn durchs Hintertürchen
"Als gesetzlichen Mindestlohn für den Einzelhandel durchs Hintertürchen" bezeichnete heute in Berlin Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE), den Mindestlohn-Tarifvertrag für Wachleute. Die geplante Mindestlohnregelung für die Wach- und Sicherheitsbranche erfasse auch Wachleute, die nicht bei Sicherheitsfirmen angestellt seien, sondern in Handelsunternehmen. Für sie würden bislang allein die Tarifverträge des Einzelhandels gelten. "Damit könnten die Mindestlohnvorgaben im Wachgewerbe die Tarifverträge für Handelsmitarbeiter teilweise verdrängen", warnte Genth.
Über den
Mindestlohnantrag des Wachgewerbes werde Ende August der
Tarifausschuss beim Bundesarbeitsministerium beraten. Der tariflich
vereinbarte Mindestlohn könnte dann per Rechtsverordnung
erlassen werden. Der HDE habe gegen die geplante Festlegung eines
Mindestlohns für Wach- und Sicherheitspersonal im Rahmen des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes Einspruch erhoben, erklärte
Genth. Die Tarifvertragsparteien des Mindestlohntarifvertrages
für Sicherheitsdienstleistungen würden ihren
satzungsgemäßen Zuständigkeitsbereich
überschreiten, indem sie einen Mindestlohn auch für
Wach- und Sicherheitspersonal, das von Unternehmen anderer Branchen
beschäftigt wird, einführen. Dieser
Mindestlohn-Tarifvertrag wäre damit teilweise nichtig.
Folglich wäre auch der Erlass einer Rechtsverordnung zum
Mindestlohn rechtswidrig, so der HDE.
Genth
unterstrich die Kritik des HDE an gesetzlichen Mindestlöhnen:
"Staatliche Mindestlöhne sind ein Angriff auf die
Tarifautonomie", sagte der Verbandschef. Die Festlegung on
Mindestentgelten sei Aufgabe der Tarifvertragsparteien und nicht
die des Staates. Deshalb müsse der Tarifvorrang wieder
hergestellt werden, den die Große Koalition beseitigt
hätte.


