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Positive Entwicklung der Arbeitsunfälle im Einzelhandel

20. Januar 2010

Die Zahl der Arbeitsunfälle im Einzelhandel ist im Jahr 2008 geringer als im Durchschnitt der gewerblichen Branchen in Deutschland angestiegen. Dies ergibt ein Vergleich der von der Berufsgenossenschaft für Handel und Warendistribution veröffentlichten Zahlen mit dem gerade von der Bundesregierung vorgelegten Unfallverhütungsbericht 2008, der die Zahlen für die gesamte gewerbliche Wirtschaft enthält. Danach ist die Zahl der angezeigten Arbeitsunfälle bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften insgesamt im Durchschnitt leicht um 1,7 Prozent angestiegen. Der Einzelhandel verzeichnete dagegen nur einen Anstieg von 1,4 Prozent. Dies ist erfreulich und ein Zeichen für die erfolgreiche Präventionsarbeit der Einzelhandelsunternehmen.

Zwar war auch der Anstieg der Wegeunfälle mit 4,4 Prozent im Einzelhandel verhältnismäßig gering, denn diese Zahl stieg in der gewerblichen Wirtschaft insgesamt um 5,8 Prozent. Trotzdem bleibt es bedenklich, dass die absolute Zahl der Wegeunfälle im Einzelhandel mit über 10 Tsd. Fällen fast unverändert rund ein Drittel der meldepflichtigen Unfälle beträgt. Im Bereich der tödlichen Unfälle kehrt sich das Verhältnis sogar völlig um: 70 Prozent der meldepflichtigen tödlichen Unfälle im Einzelhandel sind Wegeunfälle. In der gesamten gewerblichen Wirtschaft beträgt der Anteil der Wegeunfälle an dem meldepflichtigen Unfallgeschehen dagegen nur knapp 15 Prozent. Die Situation im Einzelhandel ist besonders bedenklich, weil der Arbeitgeber kaum die Möglichkeit hat, das Unfallgeschehen seiner Beschäftigten auf dem Weg zur Arbeit - z. B. durch die Wahl des Verkehrsmittels - zu beeinflussen.

Der Handelsverband Deutschland setzt sich dafür ein, dass die überfällige Reform des Leistungsrechts in der gesetzlichen Unfallversicherung endlich in Angriff genommen wird. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag immerhin eine Prüfung des Leistungsrechts in Aussicht gestellt. Eine Reform muss auch kurzfristige Kostenentlastungen der Arbeitgeber gewährleisten. Die Herausnahme der Wegeunfälle aus dem Leistungskatalog und die sachgerechte Übertragung in den Verantwortungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung wäre eine Maßnahme, die zu einer erheblichen Beitragsentlastung der Arbeitgeber führen könnte.

Rückfragen bitte an:
Dr. Peter J. Schröder; Telefon: 030/726250-46, E-Mail: schroeder@hde.de

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