HDE warnt vor Belastungen durch Mehrwertsteuersenkung
20. Januar 2010Gemeinsam mit anderen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft wies jetzt der Handelsverband Deutschland (HDE) in einem Schreiben an das Bundesfinanzministerium auf die nachteiligen Folgen der Mehrwertsteuersenkung für die Hotellerie hin. Diese würden sich bei der Reisekostenabrechnung von Arbeitnehmern ergeben. Mit den anderen Verbänden hatte der HDE angemahnt, "durch ergänzende Regelungen dafür zu sorgen, dass nicht aufgrund lohnsteuerlicher Folgewirkungen aus der Mehrwertsteuersenkung Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusätzlich belastet werden", so der Steuerexperte des HDE, Jochen Bohne.
Hintergrund sei eine Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung. Danach habe ein Arbeitnehmer, der nach einer Dienstreise seine Hotelrechnung beim Arbeitgeber einreichte, bisher damit rechnen können, auch das Frühstück lohnsteuerfrei erstattet zu bekommen. Die Vereinfachungsregelung gelte aber nur, wenn das Hotel Übernachtung und Frühstück en bloc in einem Betrag berechnet. Hotels müssten wegen der Mehrwertsteuersenkung ab 1. Januar 2010 Übernachtung und Frühstück gesondert ausweisen, so dass die bisherige Vereinfachungsregelung nicht mehr anwendbar ist. Deshalb müsste ein Arbeitnehmer das Frühstück entweder selbst bezahlen oder bei Erstattung den geldwerten Vorteil versteuern.
"Ob das vom Gesetzgeber ursprünglich so bedacht worden war, ist zu bezweifeln", so Bohne. Für den Dienstreisebereich sei zu befürchten, dass sich die mit der Mehrwerststeuersenkung eigentlich bezweckte Förderung der Hotelbranche in das Gegenteil verkehrt, so der HDE-Experte: "Für die Unternehmen verteuern sich die Hotelleistungen wegen des nunmehr niedrigeren Vorsteuerabzugs. Und wenn das Bundesfinanzministerium bei der Lohnsteuer nicht gegensteuert, entstehen auch für die Arbeitnehmer zusätzliche Belastungen.

