Einzelhandel keine klassische Leiharbeitsbranche
14. Januar 2010Der Einzelhandel begrüßte jetzt, dass Bundesarbeitsministerin von der Leyen Zeitarbeit als grundsätzlich gutes und sinnvolles Modell beurteilt, das "Brücken in Arbeit baut für Menschen, die sonst schlechte Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt hätten. Zeitarbeit, so von der Leyen, "sorge auf Seiten der Unternehmen dafür, dass sie flexibler auf Nachfragespitzen oder Auftragsflauten reagieren können".
"Der Einzelhandel zählt nicht zu den klassischen Leiharbeitsbranchen", sagte dazu heute in Berlin Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE). Das gehe klar aus dem von der Bundesarbeitsministerin vorgestellten Forschungsbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit hervor: Danach haben 2008 nur zwei Prozent der Unternehmen der Branche "Handel und Reparatur" Zeitarbeiter entliehen (2007: zwei Prozent; 2005 und 2006: jeweils ein Prozent).
Die Unternehmen des Einzelhandels hätten ein großes Interesse daran, ihre gut ausgebildeten und motivierten Mitarbeiter dauerhaft an sich zu binden. "Mehr als zwei Drittel der Einzelhandelsmitarbeiter werden nach Tarifvertrag bezahlt", sagte Genth. "Die Tarifvertragsregelungen gelten für Voll- und Teilzeitbeschäftigte gleichermaßen." Für die Leiharbeitnehmer würden im Regelfall Tarifverträge der Branche Zeitarbeit gelten. Die jetzt in der Öffentlichkeit diskutierten Entlohnungspraktiken eines Unternehmens seien ein Einzelfall. Sie würden nicht der üblichen Praxis im Einzelhandel entsprechen. Ein Großteil der Unternehmen seien tarifgebunden, darunter die Großen der Branche und die überwiegende Mehrzahl der mittelständischen Filialisten, aber auch viele kleine Unternehmen. Kleine mittelständische Händler ohne Tarifbindung würden ihre Mitarbeiter in der Regel entsprechend den Tarifverträgen oder teilweise sogar höher entlohnen. Ein gesetzlicher Mindestlohn für den Einzelhandel wie ihn SPD-Generalsekretärin Nahles fordere, sei daher unnötig. Auch eine Neuregelung des Zeitarbeitsgesetzes sei nicht notwendig. "Blinder Aktionismus schadet hier mehr als er nützt", zeigte sich Genth überzeugt.
Die Einzelhandels-Tarifverträge würden tarifliche Mindestentgelte festlegen, die je nach Bundesland zwischen 7,00 Euro und 8,50 Euro liegen. In den zurückliegenden Tarifrunden seien trotz der rückläufigen Umsätze Entgeltsteigerungen von zwei Prozent für 2009 und 1,5 Prozent für 2010 zuzüglich tariflicher Vorsorgeleistungen und Einmalzahlungen vereinbart worden. In der Wirtschaftskrise habe sich der Einzelhandel zudem als Jobmotor erwiesen und über 29.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und 6.000 Minijobs geschaffen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Ulrike Hörchens
Pressesprecherin
Tel.: (030) 72 62 50-65
Fax: (030) 72 62 50"69
eMail: hde@einzelhandel.de
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin

