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HDE: Kein gesetzlicher Mindestlohn im Handel

12. Januar 2010

SPD-Generalsekretärin Nahles hat einen gesetzlichen Mindestlohn für den Einzelhandel gefordert. Hierzu erklärte heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth:

Wir brauchen keine staatlichen Mindestlohnregelungen für den Einzelhandel. Für weitaus mehr als zwei Drittel der beschäftigten Voll- und Teilzeitarbeitnehmer ist bereits jetzt der Tarifvertrag des Einzelhandels verbindliche Grundlage der Bezahlung. Das bestätigen auch die Zahlen des Institutes für Arbeit und Berufsbildung. Und nach der schon jetzt geltenden Rechtslage und Rechtsprechung ist ein Abweichen da-von nach unten nur in einem bestimmten Rahmen möglich. Der Gesetzgeber sollte sich aus der Lohnfindung heraushal-ten.

Die jetzt in der Öffentlichkeit diskutierten Entlohnungspraktiken eines Unternehmens sind ein Einzelfall. Sie entsprechen nicht der üblichen Praxis im Einzelhandel. Weitere gesetzliche Regelungen sind unnötig. Der Gesetzgeber ist gut beraten, nicht in blinden Aktionismus auszubrechen. Auf lange Sicht sind nur solche Unternehmen im Einzelhandel erfolgreich, die gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter dauerhaft an sich binden können und dadurch den Kunden einen guten Service bieten. Dort, wo die Verbraucher sich schlecht beraten fühlen, werden sie nicht einkaufen. Der Markt ist hier weitaus unerbittlicher als jeder Gesetzgeber.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Ulrike Hörchens
Pressesprecherin
Tel.: (030) 72 62 50-65
Fax: (030) 72 62 50"69
eMail: hde@einzelhandel.de
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin

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