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HDE

Feuerwerksverkauf startet am 29. Dezember

22. Dezember 2009

Am Dienstag, den 29. Dezember, beginnt der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Dann dürfen Raketen, Party-Knaller, Schwärmer, Bengalartikel und anderes so genanntes Kleinfeuerwerk der Klasse II bis einschließlich zum 31. Dezember verkauft werden. "Feuerwerk kann am letzten Tag des Jahres in der Regel noch bis 14 Uhr gekauft werden. Erst dann schließen die Geschäfte", sagte heute in Berlin Ulrike Hörchens, stellvertretende Sprecherin des Handelsverbands Deutschland (HDE). Sie wies darauf hin, dass Feuerwerksartikel der Klasse II nur an über 18-Jährige verkauft werden dürfe. Der HDE gehe davon aus, dass sich der Umsatz mit Feuerwerk mit knapp 110 Millionen Euro auf dem Niveau des Vorjahres bewegen wird.

Kleinstfeuerwerk der Klasse I wie etwa Knallbonbons oder Tretknaller darf der Einzelhandel das ganze Jahr über an Kunden abgeben, die älter als zwölf sind.

"Feuerwerk sollten die Verbraucher nur im Einzelhandel und nicht bei fliegenden Händlern kaufen", riet Hörchens. "Nur beim Einzelhandel haben die Käufer die Garantie, dass Böller und Raketen ausführlich vom Bundesamt für Materialprüfung getestet worden sind. Bei sachgerechtem Gebrauch ist dann die Gefahr von Unfällen wegen Materialfehlern ausgeschlossen."

Feuerwerksartikel dürfen nur dann verkauft werden, wenn sie und ihre Verpackungen deutlich, leicht lesbar, dauerhaft und in Deutsch unter anderem mit folgenden Kennzeichnungen versehen sind: Bezeichnung des jeweiligen Stoffes oder Gegenstandes; Name (Warenzeichen), Anschrift und Telefonnummer des Herstellers beziehungsweise des Importeurs; Herstellungsstätte, Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM-PI oder II - vierstellige Zahl) sowie das Bruttogewicht der Verpackungseinheit (vermerkt auf der kleinsten Verpackungseinheit). Feuerwerk der Klasse II muss den Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten" tragen. Soweit sich die Kennzeichnung auf einzelnen Gegenständen nicht anbringen lässt, genügt es, wenn die Hinweise auf der kleinsten Verpackungseinheit zu lesen sind. Enthält eine solche kleinste Verpackungseinheit verschiedene Feuerwerksartikel, so muss erkennbar sein, welche Kennzeichnung für welchen Gegenstand gilt.

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