HDE: EU Preisüberwachung überflüssig
16. Dezember 2009 Der Wettbewerb im deutschen Lebensmitteleinzelhandel funktioniert. "Maßnahmen zur Kontrolle und Eindämmung des Wettbewerbs wie sie die Europäische Union diskutiert sind unnötig und schädlich." Das erklärte heute in Berlin Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), zu den Diskussionen in der EU über die Entwicklung der Lebensmittelpreise und das Verhältnis von Handel und Industrie. Das Thema steht ebenfalls auf der Agenda des EU-Landwirtschaftsrats, der sich voraussichtlich heute damit befassen wird. Der HDE hatte dazu an den Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Gerd Lindemann, geschrieben.
Im deutschen Lebensmitteleinzelhandel würden die Gewinnmargen mit durchschnittlich etwa 1,5 Prozent sehr niedrig liegen, sagte GEenth. Der Handel gebe sowohl steigende Einkaufspreise als auch niedrigere Rohstoff- und Energiepreise an seine Kunden weiter. "Dies ist ein sicheres Zeichen für einen funktionierenden Wettbewerb zum Nutzen der Verbraucher", stellte Genth fest. Damit trage der Einzelhandel auch in der Wirtschaftskrise zu einer verbraucherfreundlichen Preisentwicklung bei, die die Kaufkraft der Bundesbürger schone. "Ein europäisches System zur Preisüberwachung ist daher aus unserer Sicht überflüssig und ordnungspolitisch nicht vertretbar", sagte der HDE-Chef.
Eine aktuelle Studie des Instituts für Handelsforschung (IfH) an der Universität zu Köln bestätige, dass es keine pauschale einseitige Nachfragemacht des Handels gebe, erklärte Genth weiter. Diese Untersuchung des deutschen Marktes könnte auch zu mehr Klarheit in der Diskussion über die Beziehungen zwischen Handel und Industrie auf EU-Ebene beitragen. Die EU-Kommission habe ein angebliches Ungleichgewicht der Kräfte festgestellt. Sie schlage die Erarbeitung von Standardverträgen vor und stelle EU-Maßnahmen zur Eindämmung angeblich unfairer Vertragspraktiken in Aussicht. Dabei bestätige gleichzeitig die Generaldirektion Wettbewerb das Funktionieren der Märkte, wunderte sich Genth. Er bekräftigte: "Die Ausgestaltung der Verträge ist und bleibt Sache der Vertragspartner aus Handel und Industrie und obliegt nicht der Europäischen Kommission." Der deutsche Einzelhandel unterstütze hier die Bundesregierung in ihrem vernünftigen Kurs gegenüber der EU.