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HDE

26. Augsut 2009

Daten umfassend geschützt

"Arbeitnehmerdaten werden durch das neue Datenschutzgesetz umfassend vor Missbrauch geschützt. Für neue Regelungen besteht kein Bedarf", sagte heute in Berlin der Arbeitsrechtsexperte des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE), Heribert Jöris. Mit Blick auf die Wahlprogramme bedauerte er daher, dass die Parteien das Thema Arbeitnehmerdatenschutz zum Wahlkampfthema machen. So habe etwa die FDP umfangreiche Forderungen, die unter anderem darauf zielen, dass nur solche Daten verarbeitet werden dürfen, die für das Arbeitsverhältnis erforderlich sind. In die gleiche Richtung würden Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Linkspartei zielen. Sie würden ein umfassendes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz schaffen wollen beziehungsweise ein eigenes oder wirksames Arbeitnehmerdatenschutzgesetz verlangen. Wohltuend zurückhaltend äußere sich das CDU-Wahlprogramm, das gesetzliche Regelungen im Bereich Arbeitnehmerdatenschutz nur zum Schutz der Privatsphäre für erforderlich hält.

"Es muss gewährleistet bleiben, dass Unternehmen sich gegen kriminelle Aktivitäten zur Wehr setzen können", forderte Jöris. So sei etwa die Videoüberwachung von Verkaufsräumen nicht nur ein schlagkräftiges Mittel gegen fremde Langfinger, sondern auch ein Schutz vor Diebstählen durch Mitarbeiter. "Den Unternehmen muss auch die Möglichkeit bleiben, nicht erst bei begangenen Straftaten aktiv zu werden. Sie müssen durch präventive Maßnahmen Straftaten und Korruption beispielsweise durch Datenabgleiche abwehren können", sagte der Arbeitsrechtsexperte. Der Arbeitnehmerdatenschutz gehe auch dort zu weit, wo der Arbeitgeber bei der Erfassung der Arbeitnehmerleistung beschränkt werde.

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