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HDE

Weitergabe von Kundendaten: Weise BGH-Entscheidung

18. November 2009

"Eine weise Entscheidung", nannte heute in Berlin Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE), das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Weitergabe von Verbraucherdaten. Das Gericht hatte erklärt, dass eine vorformulierte Einverständniserklärung zur Weitergabe von Kundendaten zu Zwecken der Briefwerbung zulässig sei, die von den Kunden durchgestrichen werden könne. "Damit bricht der Bundesgerichtshof Lanze für diese sogenannte Opt-Out-Lösung", sagte Genth. Diese Lösung sei für Handelsunternehmen einfach umzusetzen und biete den Verbrauchern ausreichenden Schutz ihrer Daten. Der HDE-Chef bedauerte, dass das novellierte Datenschutzgesetz nicht so eindeutig sei wie der aktuelle Richterspruch. Noch immer würden wesentliche Bestimmungen der Datenschutznovelle die Unternehmen in der Praxis vor große Probleme stellen. Das gelte besonders für Handelsunternehmen, die adressierte Werbesendungen nutzen, um Neukunden anzusprechen. Dem Gesetzentwurf fehle es in einigen Punkten an eindeutigen Formulierungen und Rechtssicherheit. "Besonders kleine und mittlere Handelsunternehmen dürfte dies bei ihrer Neukundenwerbung einschränken", warnte Genth. "Es ist auch bedauerlich, dass die Novelle weiterhin Einschränkungen für Werbung mit Kundendaten vorsieht." Denn auch jetzt solle es adressierte Werbung an Neukunden nur geben, wenn diese erkennen können, woher das Unternehmen ihre Adresse kennt (Klarnamenkennzeichnung). Oder sie müssten der Nutzung der Adresse zugestimmt haben. Die Klarnamenkennzeichnung könnte im Gegensatz zu der Nummernkennzeichnung dazu führen, dass es keine Adressdaten geben wird, so die Einschätzung des HDE-Chefs: Unklar bleibe auch, ob die Novelle nur die Übermittlung der Adressdaten an ein Unternehmen erlaubt, oder auch die darauf folgende Verarbeitung und Nutzung der weitergeleiteten Adressdaten durch dieses Unternehmen. Und wenn ein Kunde mündlich in die Weitergabe seiner Daten eingewilligt habe, verlange die Novelle nun wieder eine schriftliche Bestätigung. Genth: "Dies bedeutet für die Einzelhandelsunternehmen unnötige Bürokratie. Wenn die schwarz-gelbe Koalition wie angekündigt das Datenschutzgesetz überarbeitet, sollte sie diese Punkte unbedingt einbeziehen."

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