Arbeitgeber sind einig: Flashmob verbieten
25. November 2009 "Die Arbeitgeber sind sich einig: Flashmob-Aktionen müssen verboten bleiben", sagte heute in Berlin Heribert Jöris, tarifpolitischer Experte des Handelsverbands Deutschland (HDE). Arbeitgeberpräsident Hundt habe dem Einzelhandel auf dem Deutschen Arbeitgebertag aus der Seele gesprochen. Hundt hatte das Bundesarbeitsgericht kritisiert, das die von der Gewerkschaft Verdi in der vergangenen Einzelhandels-Tarifrunde organisierten Flashmob-Aktionen als zulässiges Arbeitskampfmittel beurteilt hatte. "Das Urteil zu Flashmob führt zu einem bedrohlichen Ungleichgewicht in den Tarifauseinandersetzungen zu Gunsten der Gewerkschaften", sagte Jöris. Er warnte, dass Flashmob-Aktionen nicht allein ein Problem des Handels seien: "Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil Tür und Tor für Blockaden von Unternehmen in allen Branchen geöffnet. Die Flashmob-Aktionen im Einzelhandel waren nur der Anfang."
Flashmob-Aktionen seien nichts anderes als Blockade-Aktionen und diese seien im Tarifrecht verboten, machte Jöris die Sicht der Handels-Arbeitgeber deutlich. Die Flashmobber hätten in der vergangenen Tarifrunde Supermärkte faktisch lahm gelegt, indem sie unter anderem zur Blockade des Kassenbereiches massenhaft Pfennig-Artikel gekauft und voll gepackte Einkaufswagen in den Geschäften stehen gelassen hätten. Diese Flashmob-Aktionen seien nicht von streikenden Handelsmitarbeitern durchgeführt worden, sondern die Gewerkschaft hätte 'Flashmob-Söldner' eingesetzt. Das Bundesarbeitsgericht sei nun von dem bisherigen Grundsatz abgerückt, dass nur derjenige sich auf das grundgesetzliche Arbeitskampfrecht berufen kann, der auch von den Ergebnissen des Tarifabschlusses unmittelbar oder mittelbar profitiert. "Damit verrutscht die Kräftebalance zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften immer weiter zu Lasten der Arbeitgeber", sagte der HDE-Experte.
Das Gericht hatte darauf verwiesen, dass der Arbeitgeber sich durch die Ausübung seines Hausrechts oder einer kurzfristigen Betriebsschließung gegen Flashmob-Aktionen wehren könne. "Das funktioniert nicht", sagte Jöris. "Denn damit würden auch die unbeteiligten Kunden getroffen. Diese würden damit zu den Leidtragenden der Gewerkschafts-Aktionen."