Arbeitgeberpräsident Hundt: Flashmob-Aktionen müssen verboten bleiben
24. November 2009 Auf dem Deutschen Arbeitgebertag erklärte heute in Berlin Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt: "Das Bundesarbeitsgericht hat gerade kürzlich eine weitere Säule unseres Tarifrechtes beschädigt, indem Flashmob-Aktionen für zulässig erklärt werden. Betriebsblockaden sind im Tarifrecht verboten, und sie müssen auch in der verkappten Form von Flashmob-Aktionen verboten bleiben! Wenn ein Supermarkt faktisch lahm gelegt wird, weil ein paar dutzend Personen in dem Laden den Kassenbereich blockieren und durch Sabotage und andere Attacken erreichen, dass über Stunden in dem Laden nichts mehr geht, dann ist das eine faktische Betriebsblockade. Der Ratschlag des Gerichts, der Arbeitgeber müsse in einem solchen Fall eben von seinem Hausrecht Gebrauch machen, ist vollkommen lebensfremd. Wie soll der Einzelhändler erkennen können, wer beim Betreten seines Ladens Kunde und wer Flash-Mobber ist? Vielleicht sollten die Richter zunächst einmal eine Woche in einem Supermarkt arbeiten, bevor sie eine solche Entscheidung treffen!"