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Bundesarbeitsministerin von der Leyen - Lob und Kritik für die Arbeitsmarktpolitik im Einzelhandel

19. November 2010

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen ist in ihrer Rede auf dem 9. Deutschen Handelskongress am 17. November 2011 in Berlin sehr intensiv auf die Beschäftigungssituation im deutschen Einzelhandel eingegangen. Den Auftakt ihrer Rede bildete dabei der demografische Wandel. Sie wies hierbei die Branche darauf hin, dass aufgrund der im Durchschnitt sehr jungen Belegschaften im Einzelhandel diese Branche weitaus dramatischer als andere Wirtschaftszweige durch die Alterung der Gesellschaft betroffen sein würde. Der Wettlauf um junge Fachkräfte müsse daher den Handel dazu veranlassen, seine Bemühungen zu verstärken, älteren Arbeitnehmern Arbeitsperspektiven zu bieten und bei der Suche nach Auszubildenden verstärkte Anstrengungen auch im Bereich der Problemgruppen zu unternehmen. In diesem Zusammenhang zollte die Bundesarbeitsministerin den Ausbildungsanstrengungen des Einzelhandels ein großes Lob und sprach hierfür ausdrücklich ihren Dank aus.

Sie warb in ihrer Rede für ein Modell der "fairen Arbeit". In diesem Zusammenhang äußerte sie sich sehr erfreut darüber, dass die Zahl der Minijobber zwar in der deutschen Wirtschaft insgesamt zurückgeht. Mit Blick auf den Einzelhandel gerichtet, der die größte Gruppe der geringfügig Beschäftigten repräsentiert (ca. 900.000 - das entspricht etwa jedem dritten Arbeitsplatz im deutschen Einzelhandel), mahnte sie jedoch, dass die Minijobber nicht das Kernsegment der Beschäftigung bilden dürften, sondern in den Unternehmen die Ausnahme bleiben müssten. Sie nahm in diesem Zusammenhang die sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung im Einzelhandel in den Fokus und stellte hierzu fest, dass der Anteil der Teilzeitbeschäftigten im Einzelhandel zunehme. Dabei unterstrich sie die Aussage von HDE-Präsident Sanktjohanser, dass die Motivation für die Teilzeitbeschäftigung sehr unterschiedlich sei. Sie betonte jedoch, dass es für die Teilzeitbeschäftigten auch die Möglichkeit geben müsse, ihre Arbeitszeit wieder aufzustocken. Sie betonte auch, dass der Einzelhandel keine klassische Zeitarbeitsbranche sei und die Mehrzahl der neuen Beschäftigungsverhältnisse über unbefristete Arbeitsverträge zustande komme.

Hinsichtlich der Qualität dieser Arbeitsverhältnisse legte sie sich jedoch klar fest mit der Aussage, dass aus ihrer Sicht die Vergütung einer Vollzeitbeschäftigung so bemessen sein müsse, dass der Einzelne dadurch auch alleine seinen Lebensunterhalt ohne staatliche Ergänzungsleistungen müsse bestreiten können. Sie wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nach ihren Informationen im Einzelhandel auch Fälle von Lohndumping gebe und es nicht hinnehmbar sein, dass es dadurch in Einzelfällen zu einer staatlichen Subventionierung von Unternehmen durch Aufstockungsleistungen vor dem Hintergrund sittenwidriger Vergütungspraktiken komme. Die Bundesarbeitsministerin stellte in diesem Zusammenhang unmissverständlich klar, dass sie die Zielsetzung des HDE ausdrücklich begrüße, durch Einführung eines verbindlichen tariflichen Basisentgelts derartige Praktiken zu unterbinden. Sie stellte auch klar, dass dies die bessere Lösung sei als die Einführung eines staatlichen Mindestlohns. Denn die Branche sei "Experte in eigener Sache" und wisse daher am besten, auf welchem Niveau eine Branchenlösung liegen müsse. Sie machte in diesem Zusammenhang auch klar, dass für sie diese branchenspezifische Lösung auch Richtschnur für das gesetzgeberische Handeln sei. In Anspielung auf das Mindestarbeitsbedingungengesetz, welches einschlägig ist, wenn in einer Branche eine Tarifbindung unter 50 Prozent liegt, führte sie aus: "Da, wo es nötig ist, werden wir die branchenspezifischen Löhne erstrecken". Zum Schluss sprach die Bundesarbeitsministerin der Branche ausdrücklich ihr "Kompliment für das Thema Basisentgelt" aus und sicherte dem HDE hierzu ihre Unterstützung zu. Ein Handeln sei hier notwendig, denn, so die Ministerin, "ein guter Ruf ist schnell verspielt".

Rückfragen bitte an:
RA Heribert Jöris
Telefon: 030/726250-40
E-Mail: joeris@hde.de

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