Die Steuerbelastung aus Ertrag- und Vermögensteuer könne weit über 50 Prozent hinausgehen und würde bei geringer Ertragskraft nahezu den gesamten Gewinn aufzehren.
Kritisch sieht der HDE auch, dass die Vermögensteuer selbst dann fällig wird, wenn das Unternehmen gar keinen Ertrag erwirtschaftet. „Der Unternehmer muss die Steuer dann aus der Substanz bezahlen. Die finanzielle Belastung aus der Vermögensteuer würde bei vielen Betrieben Investitionen aus Gewinnen und die Verbesserung ihrer Eigenkapitalausstattung deutlich erschweren. Angesichts der derzeit unischeren Lage bei Bankenfinanzierungen gefährdet das viele mittelständische Unternehmen in ihrer Existenz“, so Genth weiter. Schwierigkeiten ergäben sich außerdem bei der Bewertung des Vermögens. Denn die Steuer knüpft nicht an das tatsächlich erzielte Einkommen, sondern an den viel schwieriger zu ermittelnden Vermögenswert an. Das bedeutet für die Unternehmen und die Finanzverwaltung einen Zuwachs an Bürokratie.